Jobcenter müssen einer im Hartz-IV-Bezug stehenden Schülerin nur bei drohendem „Sitzenbleiben“ die Nachhilfekosten bezahlen. Das Erreichen einer besseren Schulartempfehlung sei nach dem Willen des Gesetzgebers „regelmäßig keinen Grund für eine Lernförderung“, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 3. März 2017, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: S 21 AS 1690/15). Geklagt hatte eine …
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