Im Hartz-IV-Bezug stehende Schüler können vom Jobcenter im Einzelfall einen internetfähigen Computer bezahlt bekommen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Schüler den Computer für den Schulunterricht laufend benötigt, entschied das Sozialgericht Cottbus in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13. Oktober 2016 (Az.: S 42 AS 1914/13). In solch einem Fall bestehe ein Mehrbedarf, den der …
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