Hartz IV Bezieher müssen Digital-TV selbst zahlen
Sozialhilfebezieher und Hartz IV Bezieher müssen die mit der Einführung des neuen Digital-TV-Standards verbundenen Kosten von ihrer Regelleistung abknapsen. Das Sozialamt muss für die anfallenden Gebühren für den Empfang von Privatfernsehsendern und für einen erforderlichen neuen TV-Receiver nicht extra aufkommen, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Freitag, 3. März 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: S 146/SO 229/17 ER). . Derzeit empfangen nach Angaben der Medienanstalten schätzungsweise rund vier Millionen Menschen in Deutschland ihr Fernsehen kostenfrei über Antenne nach dem digitalen DVB-T-Standard. Alle anderen Zuschauer sehen über Kabel, Telefonnetz, Satellit oder über Internet-TV fern. Ab dem 29. März 2017 wird das...