EU-Bürger können nach einer Tätigkeit als Au-pair Anspruch auf Hartz IV haben. Denn führt die Au-pair-Zeit dazu, dass der EU-Bürger sich länger als ein Jahr in Deutschland legal aufhält, greift für sie nicht mehr der gesetzliche Ausschluss vom Erhalt von Arbeitslosengeld II, entschied das Sozialgericht Landshut in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 31. Januar 2018 …
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