Satzung

Satzung der LAG Weg mit Hartz IV NRW in DIE LINKE. NRW
(Zusammenschluss innerhalb der Partei DIE LINKE.)

1.Name
Die Landesarbeitsgemeinschaft führt den Namen LAG Weg mit Hartz IV NRW in
DIE LINKE. NRW. Ihre Kurzbezeichnung lautet LAG Hartz4 NRW.

2. Geltungsbereich und Sitz
Ihr Geltungsbereich definiert sich über die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens.
Als Zusammenschluss innerhalb der Partei DIE LINKE. NRW gilt sie im Rahmen der Landessatzung der Partei DIE LINKE. NRW.
Sitz der LAG Weg mit Hartz IV NRW ist die Landesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE. NRW.

3. Mitgliedschaft
Mitglied kann werden, wer Mitglied der Partei DIE LINKE. ist oder mit ihr sympathisiert und nicht in einer mit der Partei DIE LINKE. konkurrierenden Partei oder Vereinigung angestellt, organisiert oder Mitglied ist.
Nichtmitglieder der Partei DIE LINKE. können gemäß § 5 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE. durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung als Gastmitglied alle Mitgliederrechte der Partei DIE LINKE. entsprechend der Bundessatzung der Partei DIE LINKE. gewährt werden.
Die LAG Weg mit Hartz IV NRW arbeitet auf der Grundlage der Programmatik und der Bundessatzung der Partei DIE LINKE. und im Rahmen der Beschlüsse ihrer oder übergeordneter Parteiorgane.

4. Die Mitgliedschaft in der LAG Weg mit Hartz IV NRW endet:
durch schriftliche Erklärung des Mitglieds, durch Ausschluss, durch Tod.

5. Mitgliederversammlung
Das höchste beschlussfassende Organ der LAG Weg mit Hartz IV NRW ist die
Mitgliederversammlung, die mindestens zweimal, aber in der Regel viermal im Jahr tagt. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen LandesspecherInnenrat, (kurz: LSpR) bestehend aus mindestens 6 gleichberechtigten SprecherInnnen. Die genaue Anzahl der Mitglieder des SprecherInnenrates wird vor der Durchführung der Wahl durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Regelungen zur Gleichstellung und Geschlechterdemokratie in den §§ 9 und 10 der
Bundessatzung der Partei DIE LINKE. sind anzuwenden. Das Mandat wird auf zwei
Jahre festgelegt.
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte die Delegierten für die
Landesparteitage, den Landesrat und zur Bundesdeligiertenversammlung der BAG
Hartz IV für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.
Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat mindestens 2 Wochen vorher
schriftlich zu erfolgen. Die Einladung muss neben dem Ort und Termin auch die
Tagesordnung enthalten. Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis zu einer
Woche vor dem Stattfinden beim LSpR einzureichen.
Abwahlanträge sind bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zu
stellen und schriftlich zu begründen.
Die Einladung zur Sitzung des LSpR muss spätestens zwei Wochen vor dem
Stattfinden über die Webseite der LAG Weg mit Hart zIV NRW öffentlich bekannt
geben werden.
Zur Wahrung der Frist und der Satzung genügt die elektronische Versendung der
Einladungen und Anträge. In begründeten Ausnahmefällen darf auf stattgegebenen
Antrag auch postalisch eingeladen werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn frist-und formgerecht
eingeladen wurde.

5.1. Zu den originären Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
a. Kontrolle und Entlastung des LSpR
b. Beschlüsse über die Finanzen der LAG Weg mit Hartz IV NRW
c. Beschlüsse über die politische Jahresplanung und Schwerpunktsetzung der LAG
Weg mit Hartz IV NRW
d. Beschluss über die Satzung der LAG Weg mit Hartz IV NRW
e. Beschlüsse über die Einbringung und Mitwirkung in Bündnissen
f. Beschluss über das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn frist-und formgerecht
eingeladen wurde.

6. Landessprecher*Innenrat (kurz LSpR)
Die Sprecher*Innen vertreten die LAG Weg mit Hartz IV NRW in der Presse und im
politischen Wirken nach außen.
Zur besseren Vernetzung und ordentlichen Nachweisführung über die Mitglieder der
LAG Weg mit Hartz IV NRW wird ein Mitglied des Vorstands mit den Aufgaben der
Mitgliederbetreuung und Mitgliederverwaltung beauftragt.
Die zu führende Mitgliederdatei ist lediglich für Zwecke der Nachweisführung
gegenüber der Landespartei, der Versendung von Einladungen und zur Information
der Mitglieder der LAG Weg mit Hartz IV NRW zu verwenden. Eine Weitergabe
an Dritte, außerhalb der benannten Aufgaben, ist nicht zulässig.
Der LandessprecherInnenrat benennt aus seiner Mitte zwei Finanzverantwortliche
die Belege auf Richtigkeit prüfen und zeichnungsberechtigt sind.
Zur Darstellung auf Seiten des Landesverbandes und in sozialen Netzwerken benennt
der LSpR Zuständigkeiten und macht diese parteiöffentlich.
Das Mandat im LSpR wird ehrenamtlich ausgeführt.

7. Originäre Aufgaben des LSpR sind:
Organisation und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen
Vernetzung und Aufbau von örtlichen Strukturen in NRW
Politische Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Beschlüsse der
Mitgliederversammlungen
Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand
Erstellen und Veröffentlichen von beschlossenen Protokollen
Erstellen und Führen eines E-Mail-Mitgliederverteilers
Organisation von Großveranstaltungen

8. Das Mandat im LSpR der LAG Weg mit Hartz IV NRW endet:
durch schriftliche Niederlegung des Mandats
durch Beendigung der Mitgliedschaft in der LAG Weg mit Hart zIV NRW
durch Abwahl
mit Beendigung der Amtszeit
durch Tod.

9. Wahlen
Für die Durchführung von Wahlen gelten die Bestimmungen der Bundessatzung, die
Landessatzung NRW und die Wahlordnung der Partei DIE LINKE.
Für in dieser Satzung nicht geregelte Bereiche gilt die übergeordnete Satzung der
Landespartei, und weiterer landesweiter Ordnungen.
10. Mitgliedschaft in der BAG Hartz IV
Mitglieder der LAG Weg mit Hartz IV NRW sind automatisch Mitglieder der BAG
Hartz IV in der Partei DIE LINKE.
Eine Zusammenarbeit mit der BAG Hartz IV ist angestrebt, ebenso wie die
Zusammenarbeit mit Bundestagsfraktion, dem Parteivorstand des Bundes und des
Landes NRW.

11. Schlussbestimmungen
Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung der LAG Weg
mit Hartz IV NRW mit einer satzungsändernden Mehrheit der Stimmen der
anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Sollte ein oder mehrere Punkte dieser Satzung unwirksam sein tritt automatisch die
Satzung der Partei DIE LINKE. in Kraft. DIE Satzung tritt mit Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 10.12.2017  zum 01.01.2018 in Kraft und alle früheren eventuell beschlossen
Satzungen verlieren ihre Gültigkeit.