Bundesverfassungsgericht glänzt durch Untätigkeit

Man könnte meinen, dass nicht das Sozialgericht Gotha, sondern Michael Ende das Verfahren gegen die Sanktionen in die Wege geleitet hat, weil sich daraus eine unendliche Geschichte entwickelt hat.

Bereits seit mehr als zwei Jahren liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mehr oder minder auf Eis. In einem Schreiben vom 08.08.2018 erklärt eine Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts zwar, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren als vordringlich ansieht, man sich jedoch wegen des außerordentlichen umfangreichen Gesamtkomplexes, und der hohen Arbeitsbelastung nicht in der Lage sieht das Verfahren schnell zu bearbeiten.

Zudem stehe ein konkreter Entscheidungstermin derzeit noch nicht fest.

Man würde sich jedoch bemühen, das Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.

Sefika Minte sozialpolitische Sprecherin des Landesverbands Nordrhein-Westfalen, der Partei DIE LINKE und Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV meint dazu: „Es ist nicht hinnehmbar, dass das Bundesverfassungsgericht dieses wichtige Urteil auf die lange Bank schiebt. Hier wird bewusst mit der Existenz von Menschen gespielt die auch ohne die Sanktionen gerade eben überleben. Von der gesellschaftlichen Teilhabe gar nicht zu reden.“

Das Bundesverfassungsgericht beruft sich auf den umfangreichen Gesamtkomplex und die schwierige Ermittlung. Gerüchten zufolge lagen die Voten der beteiligten Richterinnen und Richter zu diesem „außerordentlich umfangreichen Gesamtkomplex“ jedoch schon im letzten Jahr vor.

Dies bedeutet, dass die Meinungsbildung der Richterinnen und Richter bereits seit einem Jahr abgeschlossen sind. Das Urteil jedoch auf die lange Bank geschoben wird.

Robert Schwedt Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV sagt dazu: „Es ist verständlich, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil auf die lange Bank schiebt, denn, sollte es die Sanktionen als verfassungswidrig einstufen, wird das repressive Hartz IV System wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Dies ist natürlich weder im Sinne der Regierung, noch im Sinne der Unternehmen die jahrelang von diesem System profitiert haben, indem ihnen willige, und billige Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt wurden.

Bei dieser Verzögerungstaktik könnte man den Eindruck gewinnen, dass das Bundesverfassungsgericht mehr damit beschäftigt ist eine Urteilsbegründung zu finden die entgegen der Expertenmeinungen die Sanktionspraxis im SGB II legitimiert, als Recht zu sprechen.

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