Die Neuberechnung des Regelsatzes für 2017 muss zu Konsequenzen führen!

Der Regelsatz wird alle 5 Jahre anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) neu berechnet.

Die letzte Berechnung erfolge auf Basis der Daten von 2008, und wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das eine neue Berechnung forderte, 2011 durchgeführt.

Verantwortlich für die Neuberechnung ist das Bundesarbeitsministerium (BMAS). Damals unter der Führung von Frau von der Leyen (CDU).

Bei dieser Neuberechnung wurde nicht nur willkürlich die Referenzgruppe von 20% auf 15% abgesenkt, sondern es wurden auch verschiedene Posten aus der Regelsatz gestrichen oder gekürzt, die man nicht für wichtig erachtete, oder der sozialen Teilhabe dienten.

Wir möchten an dieser Stelle einige dieser Posten aufzählen: Tabak, Alkohol, Blumen (inkl. Tannenbaum), Grabschmuck, Tierfutter, etc..

Aber selbst wenn posten für Neuanschaffungen im Regelsatz enthalten sind, sind diese absolut unzureichend, so muss man 52,7 Jahre den Regelsatz beziehen bevor man das Geld für eine neue Waschmaschine angespart hat.

 

Auch wurden die Kosten für Mobilität drastisch zusammengestrichen und die geforderte Anhebung der Kosten für Energie durch das Bundesverfassungsgericht einfach ignoriert.

Die Praxis der Neuberechnung wurde damals nicht nur von der Partei DIE LINKE sondern auch von der SPD scharf kritisiert.

Dieses Jahr (bzw. letztes Jahr) wurde die neue EVS die auf den Daten von 2013 beruht veröffentlicht, und es erfolgte die Neuberechnung durch das BMAS unter der Führung von Frau Nahles (SPD).

Wer jetzt meint dass Frau Nahles die unzumutbare Berechnungspraxis geändert hat irrt sich, diese wurde genauso fortgeführt und seltsamerweise durch die SPD nicht mehr scharf kritisiert.

 

Dafür haben sich die Sozialverbände, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen diesmal eindeutig und zusammen positioniert, und nach 12 Jahren Hartz IV erstmals festgestellt das der Regelsatz politisch motiviert kleingerechnet wurde, na ja, besser spät als nie.. .

So treten beim Regelsatz der 2017 in Kraft tritt Unterdeckungen bei der Ernährung von mindestens 75,- Euro auf, bei der Mobilität und den Energiekosten beträgt die Unterdeckung je mindestens 15,- Euro.

 

Uns, der Landesarbeitsgemeinschaft NRW Weg mit Hartz IV gehen die Forderungen der Sozialverbände, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen nach einer Erhöhung des Regelsatzes auf 560,- Euro, der wir uns anschließen und diese auch im Landtagswahlprogramm so verankert haben, noch nicht weit genug, denn allein mit mehr Geld ist das Unrecht das über Jahre Millionen von Menschen angetan wurde nicht mehr aus der Welt zu schaffen.

Geld kann zwar einiges heilen, wie zum Beispiel die Armut, aber es heilt nicht den erlittenen Hunger, die Demütigungen, die erlittene Ausgrenzung aus der Gesellschaft und es bringt nicht die Menschen zurück die verhungert oder erfroren sind, genau so wenig wie die Menschen die Selbstmord begangen haben, weil sie dieses System nicht mehr ertragen konnten.

 

Wir sehen das System Hartz IV als Staatsterror und somit als Verbrechen an weiten Teilen der Bevölkerung an, und als solches muss es auch behandelt werden.

Dies schließt die strafrechtliche Verfolgung der Verursacher mit ein, die sich in unseren Augen folgender Straftatbestände schuldig gemacht haben:

 

 

  • 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.                

  

  • 242 StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

  • 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

  • 222 StGB Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Nur wenn wir die Politiker die dieses System ins Leben gerufen, fortgeführt und verschärft haben in die Verantwortung nehmen, werden wir den Menschen die darunter gelitten haben und immer noch weiter leiden, Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Der Regelsatz wird alle 5 Jahre anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) neu berechnet.

Die letzte Berechnung erfolge auf Basis der Daten von 2008, und wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das eine neue Berechnung forderte, 2011 durchgeführt.

Verantwortlich für die Neuberechnung ist das Bundesarbeitsministerium (BMAS). Damals unter der Führung von Frau von der Leyen (CDU).

Bei dieser Neuberechnung wurde nicht nur willkürlich die Referenzgruppe von 20% auf 15% abgesenkt, sondern es wurden auch verschiedene Posten aus der Regelsatz gestrichen oder gekürzt, die man nicht für wichtig erachtete, oder der sozialen Teilhabe dienten.

Wir möchten an dieser Stelle einige dieser Posten aufzählen: Tabak, Alkohol, Blumen (inkl. Tannenbaum), Grabschmuck, Tierfutter, etc..

Aber selbst wenn posten für Neuanschaffungen im Regelsatz enthalten sind, sind diese absolut unzureichend, so muss man 52,7 Jahre den Regelsatz beziehen bevor man das Geld für eine neue Waschmaschine angespart hat.

 

Auch wurden die Kosten für Mobilität drastisch zusammengestrichen und die geforderte Anhebung der Kosten für Energie durch das Bundesverfassungsgericht einfach ignoriert.

Die Praxis der Neuberechnung wurde damals nicht nur von der Partei DIE LINKE sondern auch von der SPD scharf kritisiert.

Dieses Jahr (bzw. letztes Jahr) wurde die neue EVS die auf den Daten von 2013 beruht veröffentlicht, und es erfolgte die Neuberechnung durch das BMAS unter der Führung von Frau Nahles (SPD).

Wer jetzt meint dass Frau Nahles die unzumutbare Berechnungspraxis geändert hat irrt sich, diese wurde genauso fortgeführt und seltsamerweise durch die SPD nicht mehr scharf kritisiert.

 

Dafür haben sich die Sozialverbände, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen diesmal eindeutig und zusammen positioniert, und nach 12 Jahren Hartz IV erstmals festgestellt das der Regelsatz politisch motiviert kleingerechnet wurde, na ja, besser spät als nie.. .

So treten beim Regelsatz der 2017 in Kraft tritt Unterdeckungen bei der Ernährung von mindestens 75,- Euro auf, bei der Mobilität und den Energiekosten beträgt die Unterdeckung je mindestens 15,- Euro.

 

Uns, der Landesarbeitsgemeinschaft NRW Weg mit Hartz IV gehen die Forderungen der Sozialverbände, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen nach einer Erhöhung des Regelsatzes auf 560,- Euro, der wir uns anschließen und diese auch im Landtagswahlprogramm so verankert haben, noch nicht weit genug, denn allein mit mehr Geld ist das Unrecht das über Jahre Millionen von Menschen angetan wurde nicht mehr aus der Welt zu schaffen.

Geld kann zwar einiges heilen, wie zum Beispiel die Armut, aber es heilt nicht den erlittenen Hunger, die Demütigungen, die erlittene Ausgrenzung aus der Gesellschaft und es bringt nicht die Menschen zurück die verhungert oder erfroren sind, genau so wenig wie die Menschen die Selbstmord begangen haben, weil sie dieses System nicht mehr ertragen konnten.

 

Wir sehen das System Hartz IV als Staatsterror und somit als Verbrechen an weiten Teilen der Bevölkerung an, und als solches muss es auch behandelt werden.

Dies schließt die strafrechtliche Verfolgung der Verursacher mit ein, die sich in unseren Augen folgender Straftatbestände schuldig gemacht haben:

 

 

  • 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.                

  

  • 242 StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

  • 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

  • 222 StGB Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Nur wenn wir die Politiker die dieses System ins Leben gerufen, fortgeführt und verschärft haben in die Verantwortung nehmen, werden wir den Menschen die darunter gelitten haben und immer noch weiter leiden, Gerechtigkeit widerfahren lassen.

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