Positionierung der LAG NRW Weg mit Hartz IV zum Schreiben des Bundesschatzmeisters Thomas Nord vom 31. August 2015 zur Änderung der Beitragstabelle der Partei DIE LINKE

Wir verwahren uns aufs Schärfste gegen die Bespitzelung von Mitgliedern, die auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII angewiesen oder einkommenslos sind, zum Zweck der „Überprüfung der Beitragsehrlichkeit“.

Begründung:

Wir halten es für unzumutbar, dass gerade der Personenkreis, der ohnehin dem Staat ständig darlegen muss, dass er „bedürftig“ ist, dies nun auch noch einer Partei gegenüber tun soll, die sich die soziale Gerechtigkeit auf die Fahne geschrieben hat.

Auch verstößt diese Aufforderung zur Überprüfung der Beitragsehrlichkeit unserer Meinung nach gegen § 9 (1)* der Bundessatzung, da Mitglieder, die mehr als 1,50 Euro Monatsbeitrag zahlen, nicht überprüft werden sollen.

* § 9 Gleichstellung

(1) Die Förderung der Gleichstellung der Mitglieder, und die Verhinderung jeglicher Art von Diskriminierung, bilden ein Grundprinzip des politischen Wirkens der Partei. Jeder direkten, oder indirekten Diskriminierung oder Ausgrenzung ist durch alle Parteimitglieder entschieden zu begegnen.

 

Schlussbemerkung:

Wir fordern den Landesvorstand und die Schatzmeisterin hiermit dazu auf, sich nicht an dieser Bespitzelung zu beteiligen, sich klar gegen diese zu positionieren, und eine entsprechende Empfehlung an die Kreisverbände zu versenden.

 

Mit solidarischen Grüßen

 

LspR der LAG NRW „Weg mit Hartz IV!“

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